Fit & Phys Patienteninformation

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SIE SIND... bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (AOK, Barmer, DAK,...)
Maßnahmen der Physiotherapie und physikalischen Therapie werden als Heilmittel bezeichnet. Welche und wie viele Therapien Ihr Arzt Ihnen verschreiben darf, ist im Heilmittelkatalog genau festgelegt. (www.heilmittelkatalog.de)


DER ERSTE SCHRITT ZU UNS FÜHRT ALSO ÜBER IHREN ARZT.
Vor der Verordnung muss Ihr Arzt sich unter Einbezug bestimmter Diagnostik von Ihrem Zustand überzeugen. Kommt er dabei zum dem Schluss, dass die Therapieziele nicht durch andere Maßnahmen günstiger erreicht werden können (z.B. durch Eigenübungen oder Arzneimittel), sind Heilmittel verordnungsfähig.
Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Heilmittelrezept aus (z.B. 6 x Krankengymnastik wegen Rückenschmerzen).
Auf dem Rezept sind Ihre Patientendaten vermerkt, sowie die ärztliche Empfehlung der Therapiefrequenz pro Woche.


MIT DIESEM REZEPT VEREINBAREN SIE BITTE EINEN TERMIN AN UNSERER ANMELDUNG!
Hinsichtlich Beginn und Unterbrechung der Behandlung gibt es seitens der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Vorgaben.


SIE SIND... bei einer privaten Krankenkasse versichert bzw. erhalten Leistungen der Beihilfe
Ihr Arzt kann Ihnen sämtliche Maßnahmen der Physiotherapie oder physikalischen Therapie  verordnen, wenn er diese in Ihrem Fall für notwendig hält.


DER ERSTE SCHRITT ZU UNS FÜHRT ALSO ÜBER IHREN ARZT.
Beschränkungen in der Wahl sowie der Dauer der Verordnungen gibt es nicht.


MIT IHREM REZEPT ODER IHRER EAP-VERORDNUNG VEREINBAREN SIE BITTE EINEN TERMIN AN UNSERER ANMELDUNG!


SIE SIND ... infolge eines Arbeitsunfalles verletzt oder leiden an einer anerkannten Berufskrankheit
Die Kosten für die Behandlung der Unfall-/ Krankheitsfolgen übernimmt - Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Folgen von Unfällen bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten eintritt.


Wenn es trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Unfall oder zur Berufskrankheit kommt, lautet der Grundsatz der Berufsgenossenschaften: Rehabilitation vor Rente.


Das bedeutet: Die optimale medizinische Betreuung des Versicherten sowie seine berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Weil eine erfolgreiche Rehabilitation für den Versicherten die beste Lösung ist, werden alle geeigneten Mittel eingesetzt.


Maßnahmen der Physiotherapie oder physikalischen Therapie  müssen in diesem Fall von einem von den Berufsgenossenschaften anerkannten D-Arzt oder H-Arzt verschrieben werden.


DER ERSTE SCHRITT ZU UNS FÜHRT ALSO ÜBER IHREN "D-ARZT" ODER "H-ARZT".
Auf dem Rezept vermerkt der Arzt neben der Art der Therapie auch die Gesamtzahl der Behandlungseinheiten sowie die Behandlungsfrequenz pro Woche.
Handelt es sich um eine akute schwerwiegende Erkrankung, kann Ihr Arzt Ihnen eine "Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)" verschreiben.


MIT IHREM REZEPT ODER IHRER EAP-VERORDNUNG VEREINBAREN SIE BITTE EINEN TERMIN AN UNSERER ANMELDUNG!